Ein Wort zur Kostenerstattung…
Heilpraktikerleistungen sind von den Erstattungen der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen.
Sind Sie aber privat versichert oder haben Sie eine private Zusatzversicherung, so werden Ihre Behandlungskosten in der Regel ganz oder teilweise erstattet. Die Höhe der Erstattung fällt je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich aus.
Bitte informieren Sie sich dazu vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung.
Unabhängig von einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen ist der Rechnungsbetrag immer in voller Höhe zu zahlen.
In Ihrer Steuererklärung können Sie unsere Rechnung als „aussergewöhnliche Belastung“ geltend machen (Finanzgericht Münster, AZ: 3 K 2845/02 E sowie BFH: VI ZR 27/13)
Vor jedem Ersttermin erhalten Sie eine Preisübersicht und einen Behandlungsvertrag.
Hier einige Beispiele zur Labordiagnostik (für Selbstzahler), Stand: 03/2022:
- Umfangreiche Stuhldiagnostik inkl. Mikrobiom: ca. 200 Euro
- Hormondiagnostik inkl. Schilddrüse: ca.300 Euro
- Ausführliche Mitochondriendiagnostik: ca. 350 Euro
- Mikronährstoffdiagnostik: (abhängig vom Umfang)
- Ausführliche Schilddrüsendiagnostik inkl. Jodtest ca. 150 Euro
- Ausführliche Diagnostik bei langfristigen Problemen in der Gewichtsregulation ca. 150-300 €
- Diagnostik bei unerfülltem Kinderwunsch ca. 250–300 €
Nach der Behandlung / dem Termin erhälst Du immer eine Rechnung in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).